Im Rahmen von Verträgen über digitale Produkte und von Kaufverträgen über Waren mit digitalen Elementen ist eine dauerhafte Bereitstellung für die digitalen Elemente nicht vereinbart,
soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich eine dauerhafte Bereitstellung durch noteboox.de zugesichert wird.
Sofern Ihnen nach dem Erwerb von digitalen Produkten oder dem Kauf von Waren mit digitalen Inhalten Aktualisierungen für diese Waren bereitgestellt werden,
die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Waren erforderlich sind, haben Sie für die Durchführung dieser Aktualisierungen Sorge zu tragen. Unterlassen Sie es, eine solche Aktualisierung innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren,
so haftet noteboox.de nicht für einen Sachmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, wenn noteboox.de Sie über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und die Tatsache, dass Sie die Aktualisierung nicht oder unsachgemäß installiert haben,
nicht auf eine Ihnen bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist. Wir informieren Sie hiermit über eben diese gesetzlichen Folgen einer unterlassenen Aktualisierung gemäß § 475b Abs. 5 BGB.
Version der Software
Bei Erwerb digitaler Produkte und dem Kauf von Waren mit digitalen Elementen gilt für die digitalen Produkte bzw. die digitalen Elemente diejenige Version als vereinbart, die auf der jeweiligen Produktdetailseite auf von noteboox.de als Verkäufer angebotenen Waren genannt wird.